Düsseldorf: Laut einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW hat diese die Deutsche Telekom AG jetzt per Abmahnung aufgefordert, die umstrittenen Passagen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Flatrate-Verträge zu streichen. Verbraucherzentrale: Unangemessene Benachteiligung Die Verbraucherzentrale NRW spricht von einer unangemessenen Benachteiligung der Verbraucher, weil die Anschlüsse auf eine Übertragungsgeschwindigkeit von 384 Kilobit pro Sekunde gedrosselt werden sollen, [...]
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